5401. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Potsdam, 3. April 1752.

Des Königs Majestät wollen, dass der von dem Herrn ter Hellen in seiner letzteren Relation vom 28. voriges eingesandte Extract der Resolution derer Generalstaaten78-3 wegen der embdenschen Asiatischen Compagnie deren Directoren der Compagnie zur Nachricht abschriftlich communiciret werden soll.

Was die darin enthaltene letztere Passages anbetrifft, welche des Königs Majestät Sich expliciren lassen, so haben Höchstdieselbe bei<79> dieser Gelegenheit Sich erinnert, in denen Mémoires, welche der Herr Legationsrath von Hertzberg von dem brandenburgischen Commercio gefertiget hat, gelesen zu haben, wie die Generalstaaten schon bei des Churfürst Friderich Wilhelm Zeiten ebenmässig bei Gelegenheit der Africanischen Handlungscompagnie verboten haben, dass kein Holländer bei solcher Compagnie Theil nehmen, noch derselben dienen solle, welches Verbot aber bald wieder cessiret, als gedachtes Churfürsten Durchlaucht darauf declariret, wie Sie dergestalt alle Dero Unterthanen, so in holländischen Diensten wären, reclamhen würden. Des Königs Majestät wollen dannenhero, dass der von der Hellen wegen obgedachter Resolution dahin instruiret werden solle, gehöriger Orten, jedoch in sehr glimpflichen und polien Terminis, so nichts von einer Art Drohung enthielten, zu insinuiren, wie des Königs Majestät das Vertrauen hegete, man werde holländischerseits wegen derer letzteren Passages der Resolution nicht au pied de la lettre und à la rigueur gehen wollen, noch die Schiffe der Embdisch-Asiatischen Compagnie beunruhigen, da sonsten die inévitable Folgen davon sein dörften, dass Se. Königl. Majestät keinem Dero Unterthanen weiter erlaubete, in den Dienst des Staats zu treten, auch die darein bereits befindliche zu rappelliren. Welches jedoch der von der Hellen mit aller Douceur und Modération insinuiren solle.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



78-3 D. d. 21. März 1752.