<57>

Die Vielfältigkeit öer Gegenstände, die verwickelte Rechtslage, die Menge der Ehrgeizigen, die zufriedengestellt sein wollten, die Glaubensfrage, die Rangstreitigkeiten, die Notwendigkeit eines Ausgleichs zwischen der kaiserlichen Autorität und den Freiheiten des Deutschen Reiches: dies ganze Chaos, dessen Entwirrung eine Riesenaufgabe war, hat die Bevollmächtigten bis zum Jahre 1647 beschäftigt. Dann erst wurden sie über die Hauptpunkte des Friedens miteinander einig.

Wir wollen den Westfälischen Friedensvertrag nicht in seinem ganzen Umfang wiedergeben, sondern uns auf die Artikel beschränken, die sich auf unsere Geschichte beziehen.

Frankreich nahm sich der schwedischen Interessen an und forderte, daß Pommern bei Schweden verbliebe, zur Entschädigung für die Kriegskosten, die Gustav Adolf und seine Nachfolger aufgewandt hatten. Obwohl das Deutsche Reich und der Kurfürst sich weigerten, Pommern aufzugeben, wurde schließlich doch vereinbart, daß Friedrich Wilhelm den Schweden Vorpommern, die Inseln Rügen und Wollin, die Städte Stettin, Garz, Gollnow und die drei Odermündungen überließe. Ein Zusatz bestimmte, daß Pommern und die Neumark an Schweden fallen sollten, falls die Kurlinie ohne männliche Nachkommen bliebe. Einstweilen wurde es beiden Häusern freigestellt, das Wappen Pommerns zu führen.

Um den Kurfürsten für diese Abtretung zu entschädigen, säkularisierte man zu seinen Gunsten die Bistümer Halberstadt, Minden, Kammin und setzte ihn in deren Besitz. Desgleichen erhielt er die Grafschaft Hohenstein und Regenstein und die Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg, dessen Administrator damals August von Sachsen1 war.

Was die Religion betrifft, so kam man überein, daß der lutherische und der calvinistische Glaube fortan im Heiligen Römischen Reich anerkannt werden sollten.

Dieser Friede, der von Ludwig XIV. garantiert wurde, bildet die Grundlage für alle Besitzungen und Rechte der deutschen Fürsten. Er wurde im Jahre 1648 verkündigt.

So wurde über die Ansprüche des Kurfürsten entschieden. Im folgenden Jahre schloß er mit den Schweden einen neuen Vertrag zur Regelung der Grenzen und zur Tilgung einiger Schulden, wovon Schweden nur den vierten Teil bezahlen wollte. Erst im Jahre 1650 wurden die Kurmark, Pommern und die klevischen Herzogtümer von den Schweden und Holländern gänzlich geräumt2.

Nun schickte der Pfalzgraf von Neuburg sich an, wieder dieselbe Verwirrung zu stiften, wie sie eben erst mit so schwerer Mühe beigelegt war. Er unterfing sich, die Protestanten der Herzogtümer Jülich und Berg mit Härte zu verfolgen. Daraufhin erklärte Friedrich Wilhelm sich zu ihrem Beschützer und sandte seinen General Sparr3 mit etlichen Truppen ins Gebiet des Pfalzgrafen (1651). Zugleich ließ er ihm durch Vermittlung Hollands einen Vergleich vorschlagen.


1 Vgl. S. 49. Dieser starb 1680.

2 Erst 1653 räumten die Schweden Hinterpommern.

3 Freiherr Otto Christoph von Sparr.