<325> dadurch auf eine so besondere Art von seinem Eide und Vasallenpflicht abwendig machen wollen, auch es wirklich vollstrecket hat, solches ist von dem von Schönberg criminell gehandelt und meritiret oder entschuldiget wenigstens den sich und seiner Naissance und Qualité zugezogenen Affront, da in Sachsen die wiederholten Edicte schon in vorigem Winter öffentlich publiciret worden,1 dass der oder diejenige, ohne Ausnahme des Standes oder der Person, so jemanden von denen preussischen Truppen zur Desertion anräthig, behülfhch oder mit Rath und That an die Hand gegangen sein würde, ohnausbleiblich mit der Strafe des Stranges beleget werden sollte.

Ich wünschete daher auch wohl, dass, damit dieser criminelle Umstand etwas in die Augen geben möchte, in dem unter denen anderen zu druckenden Briefe von ihm mit etwas weniges grösseren Lettern als die anderen Umstände gedrucket werden möchte. Ew. Excellenz habe diese Umstände nur zu Dero eigenen beliebenden Direction melden, obstehendes aber auf Sr. Königl. Majestät Befehl anzeigen sollen.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.


9313. AN DEN GENERALLIEUTENANT HERZOG VON BRAUNSCHWEIG-BEVERN IM LAGER BEI BIESNITZ.

Im Lager bei Tannenberg, 31. August 1757.

Durchlauchtiger Fürst, freundlich lieber Vetter. Ich danke Ew. Liebden wegen des Einhaltes von Dero Schreiben vom 28. dieses. Wenn Dieselbe Sich gegen Görlitz zurückziehen werden, so glaube Ich, dass Sie Sich wegen des Nadasdy wohl werden in Acht nehmen müssen, damit selbiger nichts auf Sie tentiren kann.

Ich habe erst den 1. September von Dresden abmarschiren wollen, bin aber nun schon den 31. dieses marschiret und habe eilen müssen, da der Feind sich mehr und mehr mit seinem Corps näher vorziehet und der Gegenden Halle und Leipzig herum leichte Truppen schwärmen lasset Ich hoffe, dass alles recht gut gehen wird. Ich bin Ew. Liebden freundwilliger Vetter

Friderich.

Nach der Ausfertigung.


9314. AU MINISTRE D'ÉTAT COMTE DE FINCKENSTEIN A BERLIN.

Quartier de Tannenberg, 31 août 1757.

Mon cher comte de Finckenstein. Le chasseur auquel vous avez confié la lettre que vous m'avez faite du 26 de ce mois, vient d'arriver ici et me l'a fidèlement rendue. Je vous sais gré des choses que vous



1 Vergl. Mylius, Novum Corpus constitutionum Bd. II, S. 178. 179.