8523. AN DEN ETATSMINISTER GRAF FINCKENSTEIN IN BERLIN.

[Berlin, 12. Januar 1757.]200-1

An das Gouvernement zu Stettin: demjenigen ponctuell nachzukommen, was auf gewisse Vorfälle währender jetzigen Kriegeszeiten der Etats minister Graf von Finckenstein in Conformité der von Sr. Königl. Majestät ihm ertheileten geheimen Instruction200-2 demselben bekannt machen wird.

Se. Königl. Majestät in Preussen, Unser allergnädigster Herr, befehlen Dero Gouvernement zu Stettin und insonderheit Dero zeitigem Commandanten allda, dem Generalmajor von Podewils, hierdurch so<201> gnädig als allen Ernstes, dass, sobald Höchstderoselben Wirklich Geheimer Etats-, Krieges- und Cabinetsminister Graf von Finckenstein währender jetzigen Kriegesläuften und in Abwesenheit Sr. Königl. Majestät vor nöthig finden wird, ihm diese offene Ordre zuzusenden, ihm auch zugleich dabei dasjenige bekannt zu machen, was Höchstdieselbe auf gewisse Vorfälle zufolge einer gedachtem Etatsminister Grafen von Finckenstein ertheileten Höchsteigenhändigen secreten Instruction resolviret haben, er, gedachter Generalmajor von Podewils, alsdenn solchem allen auf das ponctuelleste und prompteste nachkommen und darunter nicht im geringsten Stücke noch in einigem Punkte manquiren, vielmehr alles mit solcher Exactitude pflichtschuldigst beobachten soll, als ob Se. Königl. Majestät ihm selbiges in höchster Person befohlen oder aber auch ihm über alles und jedes Dero schriftliche, specielle und wiederholete Ordres ertheilet hätten. Wornach derselbe sich allerunterthänigst zu achten hat. Urkundlich unter Sr. Königl. Majestät Höchsteigenhändiger Unterschrift und beigesetztem Cabinetssiegel. Gegeben Berlin, 12. Januar 1757.

Friderich.

(L. S.)


Nach der Ausfertigung.



200-1 Ueber das Datum vergl. S. 199 Anm. 4.

200-2 Nr. 8520.