4608. AN DEN KÖNIG VON POLEN ZU DRESDEN.

Berlin, 4. November 1750.

Uns ist aus Ew. Majestät durch Dero an Unserm Hoflager subsistirenden bevollmächtigten Ministrum von Bülow wohl überreichtem freundbrüderlichen Schreiben vom 21. des nächstverwichenen Octobris sowohl, als aus denen Berichten Unsere nach Leipzig abgeordneten Geheimen Kriegsrath und Acciseinspectoris von Klinggräffen ungemein angenehm zu ersehen gewesen, wasmaassen auf der jüngst verwichenen leipziger Messe Unseren bei dem sächsischen Steuerärario interessirten Unterthanen nicht nur die betagt gewesene Zinsen, sondern auch auf<141> dererselben fällige Capitalien eine namhafte Summa entrichtet worden; nicht weniger, dass Ew. Majestät des Vorhabens sind, die Wiedereinlösung der sämmtlichen von denen Unsrigen in besagtes Aerarium eingeliehenen Capitalien binnen wenig Jahren zu vollkommener Richtigkeit zu befördern, und dannenher dahin antragen, dass beiderseitige Ministeria darüber in nähere Vernehmung treten und zu einem Liquido zu gelangen sich angelegen sein lassen möchten.

Gleichwie Wir nun Ew. Majestät in Erfüllung der zwischen Uns über diese Materie genommenen Verabredungen verspürende Willfährigkeit mit der verbindlichsten Danknehmigkeit erkennen, so lassen Wir Uns auch Dero letzteren Vorschlag ganz gerne gefallen und werden zu dessen Bewerkstelligung nach Maassgebung der in ganz deutlichen und ohnbeschränkten Terminis gefasseten Disposition des dresdenschen Friedensschlusses alle mögliche und von Uns dependirende Facilität willig beitragen; in welcher Absicht Wir dann nicht nur Unserm Ministerio dieserwegen die erforderliche Verhaltungsbefehle bereits ertheilet,141-1 sondern auch die Verfügung gemacht, dass von denen in Unserer Unterthanen Pfänden befindlichen und annoch unbezahlten Forderungen genaue Nachrichten eingezogen und daraus ein zuverlässiger Etat formiret werden solle, damit man demnächst mittels Zusammenhaltung desselben mit demjenigen, welcher dem Vernehmen nach an Seiten Ew. Majestät aus Dero Registraturen gezogen werden wird, desto sicherer und geschwinder zu einer billigmässigen Berichtigung des ganzen Geschäftes gelangen könne, welches Wir Ew. Majestät in freundbrüderlicher Antwort auf obangezogenes Schreiben hiemit nicht verhalten wollen und Deroselben übrigens zu Erweisung aller freundschaftlichen Gefälligkeiten jederzeit willig und erbötig verbleiben.

Friderich.

H. Graf von Podewils. Finckenstein.

Nach dem Concept.



141-1 Vergl. S. 130.